Nein zum Impfzwang!

Die Pharmalobby ist dabei, ihren bisher größten Coup zu landen. Impfzwang soll durchgesetzt werden. Vorerst gegen die fast immer harmlos verlaufende Kinderkrankheit Masern, von der im Jahre 2018 gerade mal 544 Fälle in Deutschland gemeldet wurden. Kein einziger Fall verlief tödlich. Dennoch will der gelernte Bankkaufmann Jens Spahn (CDU) per Gesetz einen Impfzwang durchsetzen. Konkret bedeutet dies, dass ca. 600.000 Kinder, Jugendliche, Mitarbeiter in Kindergärten und Schulen sowie Ärzte, Medizinisch-Technische Assistenten, Schwestern, Pfleger und Arzthelferinnen „nachgeimpft“ werden müssen (Kosten 36 Mio. Euro). Man braucht kein Prophet zu sein, dass die Zwangsimpfung gegen Masern erst der Anfang einer pharmagesteuerten Kampagne ist, gegen Alles und Jeden impfen zu wollen. Leider haben sich Teile der Ärzteschaft dieser Kampagne kritiklos angeschlossen.

Jede Impfung ist juristisch gesehen eine Körperverletzung. Obwohl die Medien nicht müde werden, die Impfrisiken herunterzuspielen. Dabei ist der Wissenschaft durchaus bekannt, dass es auch nach Masernimpfung zu unterschiedlichsten Nebenwirkungen bis hin zum Tod kommen kann. Glücklicherweise sind diese selten; bei einer großen Anzahl von Geimpften erreichen die Absolutzahlen jedoch schnell die Tausende, wie vom Paul-Ehrlich-Institut beschrieben. (vgl.
https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/bulletin-einzelartikel/2013-sicherheit-masernimpfstoffe.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ).

Zudem zeigt sich in Ländern mit Impfzwang, dass trotz hoher Impfquoten (z.B. Provinz Zhejiang VR China, Impfquote über 99% Zweifachimpfung im Alter von 8 bzw. 18-24 Monaten) es zu einer Vielzahl von Masernerkrankungen kommt. Im Jahre 2008 wurde von 12.782 Fällen von Masern nur in dieser Provinz berichtet. Trotzdem alle Kinder obligatorisch geimpft wurden. Dies weist darauf hin, dass der Infektionsschutz durch die bisherige Form der Masernimpfung nicht vollumfänglich gewährleistet ist.

Offene Grenzen und Masseneinwanderung begünstigen hierzulande den „Import“ des Masernvirus, welches sich angeblich durch „Tröpfcheninfektion“ übertragen soll. Leider gibt es für diese Form der Ansteckung keine wissenschaftlichen Beweise. Viren benötigen Zellen und können außerhalb dieser kaum überleben. Einige Virologen sind sogar der ketzerischen Ansicht, dass es „Viren“ in der bisher postulierten Form gar nicht gibt.

Gern wird als Beispiel für erfolgreiches Impfen die Ausrottung der Pocken angeführt. Dies darf jedoch getrost bezweifelt werden, da es unmöglich war, die gesamte Weltbevölkerung gegen das Pockenvirus zu impfen. Dennoch gibt es keine Pockenepidemien mehr. Krankheiten wie zum Beispiel die Pest, die im Mittelalter ganze Landstriche entvölkerte, sind auch ohne Impfung nahezu verschwunden.

Dies soll kein Plädoyer gegen das Impfen sein. Jedoch gegen den Impfzwang. Umfassende Aufklärung über mögliche Impfschäden ist dabei genauso zu berücksichtigen, wie das Recht auf Selbstbestimmung. Und schließlich haben die Väter des Grundgesetzes im Artikel 2 Absatz 2 formuliert:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Deshalb: Impfen mit Vernunft – ja, Impfzwang – nein!

Veröffentlicht am 7. Mai 2019 in Die Medizinmacher, Interessantes und Fragwürdiges und mit , , getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.

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